Kunstmeile-Teilnahmebedingungen 2019

Ausrichter der „Stahnsdorfer Kunstmeile“
ist der Kunstmeile Stahnsdorf e.V., Dorfplatz 11, 14532 Stahnsdorf.

Termine
Freitag, 30. August 2019, 19.00 Uhr Autohaus Breitenwischer Vernissage nur für Teilnehmer, Organisatoren, Sponsoren und geladene Gäste
Samstag 31. August 2019, 14.00 Uhr Öffnung der Höfe
Sonntag, 1. September 2019, 11.00 Uhr Öffnung der Höfe

Gemeinschaftsausstellung (im Autohaus Breitenwischer)
Thema: Kunst.10 - 10 Jahre Kunstmeile
Jede/r Künstler/in kann ein bis zwei Exponat/e beitragen.
Die Hängung/Aufstellung erfolgt in der Woche vor der Kunstmeile.
Jeder Künstler ist für die Hängung inkl. der benötigten Aufhängmaterialien selbst verantwortlich.

Gebühr
Für ausstellende Künstler/innen, die nicht Mitglieder des Kunstmeile Stahnsdorf e.V. sind, wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 50 Euro erhoben, die vor der Veranstaltung zu entrichten ist.
Empfänger Kunstmeile Stahnsdorf e.V.
IBAN DE17160500001000999412
BIC WELADED1PMB
Verw.zweck Teilnahmegebühr 10. Stahnsdorfer Kunstmeile

Werbung
Der Kunstmeile Stahnsdorf e.V. stellt ausreichend Werbematerialien (Folder, Banner, Plakate) her, die sowohl verteilt und im öffentlichen Raum angebracht, als auch den Künstlern/Künstlerinnen zur Verfügung gestellt werden (Flyer und Plakate).
Die Website wird regelmäßig aktualisiert, die Künstler/innen mit ihren eigenen Webseiten, sofern vorhanden, verlinkt. Presse und Rundfunk erhalten im Vorfeld regelmäßig Pressemitteilungen.

Haftung
Die Anlieferung der Exponate, das Aufstellen bzw. Aufhängen und der Abbau bzw. Rücktransport der Exponate geschehen auf Gefahr der Künstler. Es besteht kein Versicherungsschutz, die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Werke müssen so stabil sein, dass sie bei sorgfältiger Behandlung den unvermeidlichen Belastungen einer Kunstausstellung standhalten, sowie keine Gefahr für die Besucher darstellen.

Rechte/Pflichten
Die Teilnehmer bestätigen mit Abgabe ihrer Arbeit, dass ihre Werke von ihnen selbst hergestellt wurden/werden und frei von jeglichen Rechten Dritter sind und erkennen die Teilnahmebedingungen an.
Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und dass in öffentlichen und elektronischen Medien darüber berichtet wird. Die Kunstwerke und Bildrechte bleiben selbstverständlich Eigentum der Urheber. Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg und gute Unterhaltung. Der Vorstand Kunstmeile

Stahnsdorf e.V. August 2019

9. SKunstmeile

8. Kunstmeile -
das Wochenende

8. Kunstmeile - Vernissage